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Insbesondere bei Auffahrunfällen werden selbst in Fällen,
in denen an den Fahrzeugen lediglich sogenannte Bagatellschäden
eingetreten sind, von den Insassen oftmals Verletzungen im Bereich
der Halswirbelsäule vorgetragen ("HWS-Schleudertrauma").
Zur Prüfung, inwieweit es im jeweiligen Einzelfall zum Eintritt
einer Verletzung kommen konnte, sind biomechanische Untersuchungen
erforderlich.
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Nach der Begutachtung der Unfallschäden an den Fahrzeugen
können in Verbindung mit der sich hieraus ergebenden
Anstoßkonstellation die biomechanischen Belastungen
auf die Insassen rechnerisch ermittelt werden. Entscheidend
ist hier nicht etwa die absolute Geschwindigkeit eines Fahrzeugs,
sondern seine sogenannte kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung.
Dieser physikalische Wert wird durch die technische Rekonstruktion
der Kollisionsphase mit höchster Präzision ermittelt.
Durch einen Vergleich des Einzelfallergebnisses mit Ergebnissen
aus umfangreichen Versuchsreihen verschiedener Institutionen
ist es anschließend möglich, eine Aussage zur Wahrscheinlichkeit
des Eintritts einer HWS-Verletzung zu treffen.
Bei schweren Verkehrsunfällen, für die es aus naheliegenden
Gründen keine Versuchsergebnisse gibt, ist häufig
die interdisziplinäre Zusammenarbeit von technischen
und medizinischen Sachverständigen notwendig. Die vom
technischen Sachverständigen ermittelten physikalischen
Belastungen müssen dann durch den medizinischen Sachverständigen
biomechanisch beurteilt werden.
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