Spurensicherung

Rekonstruktion

Betrugsverdacht

UDS-Auswertung

Biomech. Gutachten

Unfallflucht

 

 

Biomechanische Gutachten

 

Insbesondere bei Auffahrunfällen werden selbst in Fällen, in denen an den Fahrzeugen lediglich sogenannte Bagatellschäden eingetreten sind, von den Insassen oftmals Verletzungen im Bereich der Halswirbelsäule vorgetragen ("HWS-Schleudertrauma"). Zur Prüfung, inwieweit es im jeweiligen Einzelfall zum Eintritt einer Verletzung kommen konnte, sind biomechanische Untersuchungen erforderlich.

 

 

Nach der Begutachtung der Unfallschäden an den Fahrzeugen können in Verbindung mit der sich hieraus ergebenden Anstoßkonstellation die biomechanischen Belastungen auf die Insassen rechnerisch ermittelt werden. Entscheidend ist hier nicht etwa die absolute Geschwindigkeit eines Fahrzeugs, sondern seine sogenannte kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung. Dieser physikalische Wert wird durch die technische Rekonstruktion der Kollisionsphase mit höchster Präzision ermittelt. Durch einen Vergleich des Einzelfallergebnisses mit Ergebnissen aus umfangreichen Versuchsreihen verschiedener Institutionen ist es anschließend möglich, eine Aussage zur Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer HWS-Verletzung zu treffen.

Bei schweren Verkehrsunfällen, für die es aus naheliegenden Gründen keine Versuchsergebnisse gibt, ist häufig die interdisziplinäre Zusammenarbeit von technischen und medizinischen Sachverständigen notwendig. Die vom technischen Sachverständigen ermittelten physikalischen Belastungen müssen dann durch den medizinischen Sachverständigen biomechanisch beurteilt werden.

 


Aktualisiert am: 14.04.2005 (c) 2002 Priester & Weyde | Nutzungshinweise