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Seit vielen Jahren sind wir im Auftrag von Strafverfolgungsbehörden
und Versicherungen in dem immer größere Ausmaße
annehmenden Bereich von Verkehrsunfällen mit Betrugsverdacht
tätig. Zur Prüfung der hier vorrangigen Fragen nach der
Kompatibilität der Schäden (passen die Schäden
an den Fahrzeugen überhaupt zueinander?) und der Plausibilität
des geschilderten Unfallablaufes (ergeben sich aus den Schilderungen
nachvollziehbare Fahrvorgänge und Handlungsabläufe?) werden
sämtliche zur Verfügung stehenden Unterlagen wie z.B.
Ermittlungs- oder Schadenakten und Schadenfotos von den Fahrzeugen
eingesehen und ausgewertet. Unerläßlich ist in der Regel
auch eine Besichtigung und Vermessung der als Unfallstelle angegebenen
Örtlichkeit und - soweit noch möglich - auch eine Inaugenscheinnahme
der Fahrzeuge. In einigen Fällen können zusätzlich
spezielle technische Untersuchungen wie z.B. von Schlüsseln
und Schließanlagen oder im Brandfall von ganzen Fahrzeugen
im Hinblick auf eine möglicherweise bewußte Inbrandsetzung
erforderlich sein.

Abb.: Überprüfung anhand zweier unterschiedlicher
Gutachten zu unterschiedlichen Zeitpunkten,
ob ein Schaden der Versicherung ggf. mehrfach vorgelegt wurde.
Die Ergebnisse können Juristen und Versicherungsfachleuten
als Grundlage für eine sichere Entscheidungsfindung bei der
rechtlichen Beurteilung eines Verkehrsunfalles mit anfänglichem
Betrugsverdacht dienen.
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