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Fahrzeuge sollen trotz Serienfertigung individuell sein. Für
manch einen ist sein Fahrzeug sogar Spiegel der Persönlichkeit.
Eine Vielzahl von Zubehörherstellern bietet schier endlose
Möglichkeiten zur Gestaltung eines Fahrzeugs nach dem persönlichen
Geschmack seines Besitzers an. Ob Änderungen am Fahrwerk (z.B.
Tieferlegung, Rad-Reifen-Kombination), an der Lenkung (z.B. Sonderlenkrad),
an der Karosserie (z.B. Aerodynamik-Anbauteile, Scheibenfolien,
Beleuchtungseinrichtungen), der Abgasanlage (Sport-Endschalldämpfer)
oder der aus rein zweckmäßigen Gründen vorgesehene
Anbau einer Anhängevorrichtung - vieles ist möglich, jedoch
längst nicht alles ohne weiteres erlaubt.
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Spurverbreiterung
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Reifenverbreiterung
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Eigenbau Kraftrad
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Scheibenverdunklung
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Teilumbau
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Total-Umbau
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Bei uns finden Sie Sachverständige mit einer Ausbildung zum
Prüfingenieur gemäß Anlage VIIIb StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung).
Neben der Berechtigung zur Durchführung von Haupt- und Abgasuntersuchungen
sowie Sicherheitsprüfungen nach § 29 und 47a StVZO im
Auftrag einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
besteht die Befugnis zu Änderungsabnahmen gemäß
§ 19 (3) StVZO (besser bekannt als so genannte "Eintragung
in die Fahrzeugpapiere", wenn auch formal nicht ganz zutreffend).
Unsere Sachverständigen wissen, was unter welchen Voraussetzungen
erlaubt ist. Wer im Vorfeld einer geplanten Änderung sachverständigen
Rat einholt, kann der anschließenden Änderungsabnahme
gelassen entgegensehen.
In der Prüf- und Untersuchungshalle Saarbrücken
steht ein Leistungs-Prüfstand für Krafträder zur Verfügung.
Weiterhin verfügen wir über einen mobilen Geschwindigkeits-Prüfstand
speziell für Kontrollen an Mofas und Kleinkrafträdern.
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Leistungsprüfstand |
Mobiler Prüfstand |
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