Techn. Mängel

Techn. Veränderung

Schadenursache

Untersuchungen

Glühlampen

Schließanlagen

Sicherheitsgurte

Amtl. Meßanlagen

 

 

Technische Veränderungen

 

Fahrzeuge sollen trotz Serienfertigung individuell sein. Für manch einen ist sein Fahrzeug sogar Spiegel der Persönlichkeit. Eine Vielzahl von Zubehörherstellern bietet schier endlose Möglichkeiten zur Gestaltung eines Fahrzeugs nach dem persönlichen Geschmack seines Besitzers an. Ob Änderungen am Fahrwerk (z.B. Tieferlegung, Rad-Reifen-Kombination), an der Lenkung (z.B. Sonderlenkrad), an der Karosserie (z.B. Aerodynamik-Anbauteile, Scheibenfolien, Beleuchtungseinrichtungen), der Abgasanlage (Sport-Endschalldämpfer) oder der aus rein zweckmäßigen Gründen vorgesehene Anbau einer Anhängevorrichtung - vieles ist möglich, jedoch längst nicht alles ohne weiteres erlaubt.

Spurverbreiterung

Reifenverbreiterung

Eigenbau Kraftrad

     

Scheibenverdunklung

Teilumbau

Total-Umbau

 

Bei uns finden Sie Sachverständige mit einer Ausbildung zum Prüfingenieur gemäß Anlage VIIIb StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Neben der Berechtigung zur Durchführung von Haupt- und Abgasuntersuchungen sowie Sicherheitsprüfungen nach § 29 und 47a StVZO im Auftrag einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation besteht die Befugnis zu Änderungsabnahmen gemäß § 19 (3) StVZO (besser bekannt als so genannte "Eintragung in die Fahrzeugpapiere", wenn auch formal nicht ganz zutreffend).

Unsere Sachverständigen wissen, was unter welchen Voraussetzungen erlaubt ist. Wer im Vorfeld einer geplanten Änderung sachverständigen Rat einholt, kann der anschließenden Änderungsabnahme gelassen entgegensehen.

In der Prüf- und Untersuchungshalle Saarbrücken steht ein Leistungs-Prüfstand für Krafträder zur Verfügung. Weiterhin verfügen wir über einen mobilen Geschwindigkeits-Prüfstand speziell für Kontrollen an Mofas und Kleinkrafträdern.

Leistungsprüfstand Mobiler Prüfstand
Aktualisiert am: 06.11.2002 (c) 2006 Priester & Weyde | Nutzungshinweise