Untersuchungen im Bereich Schließanlagen
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Nach dem Aufbruch oder der Entwendung eines Kraftfahrzeuges stellt
sich häufig nicht nur strafrechtlich sondern zivilrechtlich
die Frage, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß abgeschlossen
war oder ob möglicherweise die Originalschlüssel oder
passende Schlüssel vom Täter verwendet wurden.
Von Bedeutung ist auch die Kenntnis, inwieweit die Originalschlüssel,
welche vom Versicherungsnehmer nach einer Totalentwendung an den
Versicherer gesandt werden, vollständig sind oder gegebenenfalls
noch weitere Schlüssel (Nachschlüssel) vorliegen.
  
Im Rahmen von makroskopischen Untersuchungen lassen sich selbst
bei den heute verwendeten Schlüsselsystemen in Einzelfällen
Spuren feststellen, welche auf die Anfertigung von Nachschlüsseln
oder das Vorhandensein weiterer passender Schlüssel hindeuten
oder hinweisen können. Weiterhin kann durch Untersuchung der
Schließzylinder eines Fahrzeuges (nach Wiederauffindung) geklärt
werden, ob das Schloß (der Schließzylinder) gewaltsam
überwunden wurde oder ob gegebenenfalls hierfür ein passender
Schlüssel zur Verfügung gestanden haben muß. Die
technische Untersuchung eines Fahrzeuges im Bereich Schlüssel
und Schließanlagen kann daher im wesentlichen folgende Punkte
betreffen:
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Vollständigkeit des Schlüsselsatzes
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eventuelle Spuren an den Schlüsseln (Abtast-, Kopier-,
Abformspuren)
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Überwindungsspuren an den Türschließzylindern
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Überwindungsspuren oder Manipulationsspuren am Zündschloß
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