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Untersuchungen im Bereich Schließanlagen

 

Nach dem Aufbruch oder der Entwendung eines Kraftfahrzeuges stellt sich häufig nicht nur strafrechtlich sondern zivilrechtlich die Frage, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß abgeschlossen war oder ob möglicherweise die Originalschlüssel oder passende Schlüssel vom Täter verwendet wurden.

Von Bedeutung ist auch die Kenntnis, inwieweit die Originalschlüssel, welche vom Versicherungsnehmer nach einer Totalentwendung an den Versicherer gesandt werden, vollständig sind oder gegebenenfalls noch weitere Schlüssel (Nachschlüssel) vorliegen.

Im Rahmen von makroskopischen Untersuchungen lassen sich selbst bei den heute verwendeten Schlüsselsystemen in Einzelfällen Spuren feststellen, welche auf die Anfertigung von Nachschlüsseln oder das Vorhandensein weiterer passender Schlüssel hindeuten oder hinweisen können. Weiterhin kann durch Untersuchung der Schließzylinder eines Fahrzeuges (nach Wiederauffindung) geklärt werden, ob das Schloß (der Schließzylinder) gewaltsam überwunden wurde oder ob gegebenenfalls hierfür ein passender Schlüssel zur Verfügung gestanden haben muß. Die technische Untersuchung eines Fahrzeuges im Bereich Schlüssel und Schließanlagen kann daher im wesentlichen folgende Punkte betreffen:

 

Vollständigkeit des Schlüsselsatzes

 

eventuelle Spuren an den Schlüsseln (Abtast-, Kopier-, Abformspuren)

 

Überwindungsspuren an den Türschließzylindern

 

Überwindungsspuren oder Manipulationsspuren am Zündschloß

 

Aktualisiert am: 14.04.2005 (c) 2002 Priester & Weyde | Nutzungshinweise