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Die ständige technische Weiterentwicklung von Kraftfahrzeugen
zieht automatisch eine gesteigerte Erwartungshaltung beim Kunden
nach sich. Die Schwelle dessen, was subjektiv als noch zumutbare
Unzulänglichkeit oder bereits als technischer Mangel empfunden
wird, sinkt. Gleichzeitig birgt die immer komplexer werdende Technik
neue potentielle Quellen, aus denen ein technischer Mangel erwachsen
kann.
  
In dem sich hieraus mitunter ergebenden Konflikt zwischen Fahrzeughersteller
und Kunden kann ein technisches Gutachten Abhilfe schaffen. Neben
der individuellen Untersuchung des beanstandeten Fahrzeugs oder
Fahrzeugteils durch unsere Sachverständigen - sei es im Bereich
der Mechanik, der Elektrik/Elektronik, der Verarbeitungsqualität,
der Leistungsentfaltung (subjektiv weniger als vom Hersteller angegeben)
oder des Kraftstoffverbrauches (subjektiv mehr als vom Hersteller
angegeben) - fließen die umfassende Kenntnis über den
jeweiligen Stand der Technik und gegebenenfalls die Anwendung moderner
oder sogar genormter Meßmethoden (z.B. Leistungsmessung nach
DIN oder SAE, Krafstoffverbrauchsmessung nach EWG-Richtlinie) in
die Begutachtung ein.
Ein Vergleich des vorgefundenen Zustands des beanstandeten Fahrzeugs
oder Fahrzeugteils mit dem, was vom Hersteller zugesichert wurde
oder "allgemein erwartet werden darf", läßt
anschließend eine Beurteilung zu, ob von einem technischen
Mangel gesprochen werden kann.
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