Untersuchungen im Bereich Glühlampen
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Bei Dunkelheitsunfällen oder Zweiradunfällen ist der
Schaltzustand der Beleuchtungseinrichtungen von Interesse. So kann
sich bei Vorlage entsprechender Verdachtsmomente beispielsweise
die Frage ergeben, ob für den Unfallbeteiligten A. beim Überqueren
einer unbeleuchteten Landstraße das dort herannahende Fahrzeug
des Unfallbeteiligten B. nur unzureichend erkennbar war, da B. möglicherweise
ohne Licht fuhr. Bei Zweiradunfällen stellt sich die Frage
nach dem Beleuchtungszustand sogar dann, wenn zum Unfallzeitpunkt
Tageslicht herrschte, da ein unbeleuchtetes Zweirad allein aufgrund
seiner schmalen Silhouette schwerer erkennbar ist als ein Pkw oder
Lkw. In beiden Fällen kann es straf- und auch zivilrechtlich
von Belang sein, wenn ohne Licht gefahren wurde und hierdurch gegebenenfalls
ein Mitverschulden zu unterstellen ist.
 
Ähnliches gilt bei Unfällen mit abbiegenden Fahrzeugen,
hier jedoch in Bezug auf den Schaltzustand des Blinkers. Hatte der
Unfallbeteiligte A. beim Abbiegen den Blinker eingeschaltet, so
daß dem entgegenkommenden Unfallbeteiligten B. die Abbiegeabsicht
ordnungsgemäß signalisiert wurde?
Mikroskopische Untersuchungen der Glühlampen und insbesondere
ihrer Glühwendeln können hier bei günstigen Ausgangsbedingungen
Klarheit schaffen. In Betrieb befindliche Glühwendeln erreichen
Temperaturen von 2.500 - 2.800 °C (Wolframdraht). Infolge der
Erwärmung können sich bei ausreichender Anstoßenergie
allein durch die Erschütterung charakteristische plastische
Deformationen ausbilden, die im Umkehrschluß Hinweise auf
den Betrieb der Glühlampe zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens
geben.
   
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