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Untersuchungen im Bereich Glühlampen

 

Bei Dunkelheitsunfällen oder Zweiradunfällen ist der Schaltzustand der Beleuchtungseinrichtungen von Interesse. So kann sich bei Vorlage entsprechender Verdachtsmomente beispielsweise die Frage ergeben, ob für den Unfallbeteiligten A. beim Überqueren einer unbeleuchteten Landstraße das dort herannahende Fahrzeug des Unfallbeteiligten B. nur unzureichend erkennbar war, da B. möglicherweise ohne Licht fuhr. Bei Zweiradunfällen stellt sich die Frage nach dem Beleuchtungszustand sogar dann, wenn zum Unfallzeitpunkt Tageslicht herrschte, da ein unbeleuchtetes Zweirad allein aufgrund seiner schmalen Silhouette schwerer erkennbar ist als ein Pkw oder Lkw. In beiden Fällen kann es straf- und auch zivilrechtlich von Belang sein, wenn ohne Licht gefahren wurde und hierdurch gegebenenfalls ein Mitverschulden zu unterstellen ist.

Ähnliches gilt bei Unfällen mit abbiegenden Fahrzeugen, hier jedoch in Bezug auf den Schaltzustand des Blinkers. Hatte der Unfallbeteiligte A. beim Abbiegen den Blinker eingeschaltet, so daß dem entgegenkommenden Unfallbeteiligten B. die Abbiegeabsicht ordnungsgemäß signalisiert wurde?

Mikroskopische Untersuchungen der Glühlampen und insbesondere ihrer Glühwendeln können hier bei günstigen Ausgangsbedingungen Klarheit schaffen. In Betrieb befindliche Glühwendeln erreichen Temperaturen von 2.500 - 2.800 °C (Wolframdraht). Infolge der Erwärmung können sich bei ausreichender Anstoßenergie allein durch die Erschütterung charakteristische plastische Deformationen ausbilden, die im Umkehrschluß Hinweise auf den Betrieb der Glühlampe zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens geben.

 

Aktualisiert am: 14.04.2005 (c) 2002 Priester & Weyde | Nutzungshinweise