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Amtl. Meßanlagen

 

 

Untersuchungen im Bereich Amtliche Meßanlagen

 

Rotlichtüberwachung, Geschwindigkeitsmessungen oder auch Abstandsmessungen auf Autobahnen haben in Zeiten ständig zunehmender Verkehrsdichte aus sicherheitstechnischen Aspekten durchaus ihre Berechtigung. Im jeweiligen Einzelfall bleiben Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) dennoch immer ein Ärgernis. Und für den, der aus beruflichen Gründen auf individuelle Mobilität angewiesen ist, können sie darüber hinaus existenzbedrohend sein, wenn nämlich zusätzlich zum Bußgeld ein Fahrverbot droht.

Gerade in diesen Fällen wird oftmals durch den Betroffenen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Und nicht immer ist dieser unberechtigt. In Abhängigkeit von der Einspruchsbegründung kann es dann erforderlich sein, die verfahrensgegenständliche Messung durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Unsere Sachverständigen sind mit gängigen Meßmethoden und Meßgeräten zur Rotlicht-, Geschwindigkeits- und Abstandsmessung (z.B. Koaxialkabel-, Radar-, Laser-, Lichtschranken-, Videomeßverfahren) vertraut und wissen um system- und anwendungsbedingte potentielle Fehlerquellen. Mit dem erforderlichen Know-How werden unter Verwendung geeigneter Auswertetechniken (z.B. Auswerteschablonen, Fotogrammetrie) sämtliche Beweismittel wie Meßfotos oder Videoaufzeichnungen ausgewertet. Die amtliche Messung wird nachvollzogen und das Zustandekommen des Meßergebnisses sowie das Meßergebnis selbst quantitativ überprüft.

 


Aktualisiert am: 14.04.2005 (c) 2002 Priester & Weyde | Nutzungshinweise