Untersuchungen im Bereich Amtliche Meßanlagen
|
|
|
Rotlichtüberwachung, Geschwindigkeitsmessungen oder auch Abstandsmessungen
auf Autobahnen haben in Zeiten ständig zunehmender Verkehrsdichte
aus sicherheitstechnischen Aspekten durchaus ihre Berechtigung.
Im jeweiligen Einzelfall bleiben Bußgeldverfahren wegen Verstößen
gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) dennoch immer ein
Ärgernis. Und für den, der aus beruflichen Gründen
auf individuelle Mobilität angewiesen ist, können sie
darüber hinaus existenzbedrohend sein, wenn nämlich zusätzlich
zum Bußgeld ein Fahrverbot droht.
  
Gerade in diesen Fällen wird oftmals durch den Betroffenen
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Und nicht immer
ist dieser unberechtigt. In Abhängigkeit von der Einspruchsbegründung
kann es dann erforderlich sein, die verfahrensgegenständliche
Messung durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen
zu lassen.
Unsere Sachverständigen sind mit gängigen Meßmethoden
und Meßgeräten zur Rotlicht-, Geschwindigkeits- und Abstandsmessung
(z.B. Koaxialkabel-, Radar-, Laser-, Lichtschranken-, Videomeßverfahren)
vertraut und wissen um system- und anwendungsbedingte potentielle
Fehlerquellen. Mit dem erforderlichen Know-How werden unter Verwendung
geeigneter Auswertetechniken (z.B. Auswerteschablonen, Fotogrammetrie)
sämtliche Beweismittel wie Meßfotos oder Videoaufzeichnungen
ausgewertet. Die amtliche Messung wird nachvollzogen und das Zustandekommen
des Meßergebnisses sowie das Meßergebnis selbst quantitativ
überprüft.
|