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Im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen
führen unsere Sachverständigen regelmäßig Bewertungen
von Kraftfahrzeugen sowie Fahrzeugen aller Art durch. Die Bewertung
kann z.B. für Rechtsstreitigkeiten vor einem Zivil- oder Familiengericht
oder im Rahmen von selbständigen Beweisverfahren erforderlich
sein.
In der Regel werden bei solchen Verfahren folgende Werte bestimmt:
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Händlerverkaufswert
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Verkehrswert
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Händlereinkaufswert
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Wiederbeschaffungswert
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Ebenso werden im Auftrag von Banken oder Leasingunternehmen Fahrzeugbewertungen
nach Ablauf oder Unterbrechung von Leasingverträgen oder Finanzierungsverträgen
durchgeführt.
Sonderfahrzeuge
Im Auftrag von Fahrzeughaltern oder Versicherungen bewerten wir
weiterhin Sonderfahrzeuge, wie z.B. klassische Fahrzeuge, Oldtimer
oder Sammlerfahrzeuge oder auch spezielle Karosserieaufbauten. In
diesem Fall werden oft noch die folgenden Werte bestimmt:
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Wiederherstellungswert
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Marktwert
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Die Bewertungen erfolgen hierbei unter ständiger Berücksichtigung
der aktuellen Rechtsprechung sowie Richtlinien, welche die Bewertung
von Kraftfahrzeugen im speziellen betreffen. Die Wertermittlung
wird nachvollziehbar erläutert und gegebenenfalls anhand einer
Marktanalyse nachgewiesen.
Die Kosten einer Fahrzeugbewertung betragen in der Regel ca. 3
bis 5 % des Fahrzeugwertes, wobei letztendlich eine Berechnung nach
Aufwand erfolgt.
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